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   VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13.WI   

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VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13.WI (https://dejure.org/2014,61100)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16.07.2014 - 3 L 1096/13.WI (https://dejure.org/2014,61100)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 3 L 1096/13.WI (https://dejure.org/2014,61100)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Da nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen ist und daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen darf und in erster Linie auf das abschließende Gesamturteil abzustellen ist (U. v. 21.10.2013 - 2 VR 1/13 -, zit. nach [...]), kann ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller bei nachgeholter Dienstpostenbewertung zum Zuge kommen könnte.

    Es begegnet keinen Bedenken, dass sich die Antragsgegnerin bei ihrer Auswahlentscheidung maßgeblich auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen gestützt hat (vgl. BVerwG, B. v. 20.06 2013 - 2 VR 1/13 -, Rn. 46 bei [...]).

  • FG Münster, 15.10.2015 - 3 K 472/14

    Berücksichtigung von Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Die am 27.03.2014 hiergegen erhobene Klage wird unter dem Aktenzeichen 3 K 472/14.WI geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Akten der Verfahrens Aktenzeichen 3 K 1166/12.WI, 3 K 1246/13.WI und 3 K 472/14.WI, der Personalakten des Antragstellers (4 Bände) und der Beigeladenen, zweier Heftstreifen Beurteilungsvorgänge sowie eines Heftstreifens mit Auswahlvorgängen Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 26.02.2013 - 1 B 1820/12
    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Dienstliche Beurteilungen sind nicht allein deshalb rechtswidrig, weil sie in einem System mit fehlender Dienstpostenbewertung erstellt sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.02.2013 1 B 1820/12 ).

    Nach dem Beschluss des Hess. VGH vom 26.02.2013 - 1 B 1820/12 -, sind dienstliche Beurteilungen im Allgemeinen nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie in einem System mit fehlender oder mehrere Besoldungsgruppen umfassender Dienstpostenbewertung erstellt worden sind.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Dies gilt auch für einzelne unangemessene, saloppe, ungeschickte oder missglückte Formulierungen in einer Beurteilung (BVerwG, U. v. 23.04.1998 - 2 C 16/97 -, BVerwGE 106, 318).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem Beurteilungszeitraum Voreingenommenheit - noch - bei der Beurteilung offenbaren (BVerwG, U. v. 23.09.2004 - 2 A 8/03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Hiervon ist nach der neuen Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. B. v. 20.06.2014 - 1 E 970/14 -) ein Viertel anzusetzen.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Es kann auch ungeklärt lassen, ob den verfassungsrechtlichen Bedenken dadurch Rechnung getragen werden kann, dass man in der Neuregelung in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2011 (- 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83) die gesetzliche Grundlage für eine von der Verwaltung zu treffende und zu begründende Ausnahme von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Dienstpostenbewertung sieht.
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers, der eine faire, chancengleiche Behandlung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. BVerfG, B. v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -, [...]) , ist von der Antragsgegnerin im Ergebnis nicht verletzt worden.
  • BVerfG, 16.12.2013 - 2 BvR 1958/13

    Freihaltung dreier im Konkurrentenstreitverfahren streitbefangener

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Hält man die Verfassungsmäßigkeit von § 18 BBesG für bedenklich (vgl. dazu auch BVerfG, B. v. 16.12.2013 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 2 bei [...]), so führt zwar die fehlende Dienstpostenbewertung bzw. die fehlende sachliche Begründung für die Dienstpostenbündelung zur Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens.
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung der Antragsgegnerin im Hinblick auf die mangels Rechtsbehelfsbelehrung in der Auswahlmitteilung noch offene Widerspruchsfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu Hess. VGH, B.v. 17.01.1995 -1 TG 1483/94 --, HessVGRspr. 1995, 82).
  • VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13

    Beförderungsauswahlverfahren im Bereich der Zollverwaltung

  • VGH Hessen, 07.09.2016 - 1 B 876/16
    Mit Beschluss vom 16. Juli 2014 - 3 L 1096/13.WI - wies das Verwaltungsgericht Wiesbaden den hiergegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers zurück.
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